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Wer zahlt die Therapie?

Nach ärztlicher Verordnung durch den Hausartz, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Kieferorthopäden oder Neurologen übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten der Therapie. Während Kinder von Zuzahlungen befreit sind, fällt die Sprachtherapie bei Erwachsenen unter die gesetzliche Zuzahlungspflicht.

Welche Therapienformen werden angeboten?

Alle Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort, um Ihnen stets Therapien auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand anbieten zu können. Somit ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Therapien gewährleistet.

Bei allgemeinen Fragen zu unserer Praxis, unseren Leistungen und Therapien, können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden.

 

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